Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW »Sanitätsdienst und Betreuungsdienst« – Besonderen Fokus legten die Helfer der Rotkreuzgemeinschaft Marl und des Stadtverbandes Haltern am See auf das selbstständige Erarbeiten von den vorliegenden Konzepten. Diese beschreiben dabei in erster Linie rahmenbildende Mindestanforderungen, welche für die überörtliche Hilfeleistung durch den entsendenden Leistungserbringer dargestellt werden müssen, um dem Anfordernden eine zielgerichtete Planung zur Schadensbekämpfung zu ermöglichen.
An diesem Abend wurde die „Einsatzeinheit“ und die „Betreuungsplatzbereitschaft 500 (BTP-B500)“ in Hinblick auf die Definition, die Leistungsfähigkeit, den Aufbau, den Personaleinsatz, die Ausstattung und den Einsatzablauf genauer untersucht.