Grundsätzliches
Notwendig ist ein Betriebssanitäter generell, wenn in einem Betrieb mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Häufigkeit, Art und Schwere der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Grundlage für die Beurteilung ist die Unfallstatistik und die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung.
Ein Betriebssanitäter muss in Betriebsstätten zur Verfügung stehen, in denen in der Regel mehr als 1500 Versicherte anwesend sind. Mit einzubeziehen sind hierbei auch die kaufmännischen Mitarbeiter.
Aufgabe von Betriebssanitätern
Aufgabe des Betriebssanitäters ist es, bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen von Mitarbeitern erweiterte erste Hilfe zu leisten. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Währen die Ersthelfer für die unmittelbare erste Hilfe ausgebildet sind und insbesondere lebensrettenden Sofortmaßnahmen einleiten, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Unfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. Er führt weitergehende Maßnahmen der Notfallver-sorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch und setzt dabei entsprechende Geräte ein.
Dem Betriebssanitäter können auch weitergehende organisatorische oder medizinische Aufgaben übertragen werden, die er im Auftrag der Betriebsleitung, bzw in der Verantwortung des Betriebsarztes ausführt. Dies sind zum Beispiel die Verantwortung für den Sanitätsraum, die Kontrolle und Beschaffung des Erste-Hilfe-Materials, dessen Kennzeichnung usw.
Ausbildung
Der BG-Grundlehrgang entspricht dem Kurs Erste Hilfe, der Auffrischungslehrgang ist analog dem Erste-Hilfe-Training und muss alle zwei Jahre nach einem Grundkurs wiederholt werden.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind von BG zu BG unterschiedlich, damit ist die Kontaktaufnahme zu unserer Kreisgeschäftsstelle sinnvoll.
Feste Termine sind die Erste-Hilfe-Kurse und Erste-Hilfe-Trainingskurse aus unserem Angebot. Inhousekurse und Kurse in DRK-Einrichtungen sind möglich.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen die Kreisgeschäftsstelle
02361 9393-14 zur Verfügung.